Lizenz- und Nutzungsbedingungen / Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

für Softwareprodukte von WM Plugins

Anbieter und Vertragspartner:

Witte Marketing
Inhaber: Werner Witte
Zangberger Str. 2
84539 Ampfing
Deutschland

E-Mail: info@witte.marketing
Telefon: 08636 325499

nachfolgend „Anbieter“ genannt.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen gelten für Softwareprodukte von WM Plugins und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

1.2 Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Soweit einzelne Regelungen ausschließlich Verbraucher oder Unternehmer betreffen, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

1.4 Diese EULA ist produktübergreifend ausgestaltet und gilt insbesondere für die vom Anbieter vertriebenen WordPress- und WooCommerce-Plugins sowie damit verbundene kommerzielle Leistungen.

1.5 Der konkret erworbene Produkt- und Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, der Bestellung und gegebenenfalls ergänzenden produktspezifischen Bedingungen.

2. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser EULA bedeutet:

Software
das jeweils vom Anbieter bereitgestellte Softwareprodukt einschließlich der dazugehörigen Programmdateien.

Produkt
die Software einschließlich der gegebenenfalls dazugehörenden kommerziellen Leistungen.

Lizenzschlüssel
eine individuelle technische Kennung, mit der kommerzielle Leistungen des Anbieters freigeschaltet oder einer Website zugeordnet werden können.

Lizenzpaket
der vertraglich vereinbarte Umfang von Aktivierungen, automatischen Updates, Support und sonstigen lizenzabhängigen Diensten.

Produktive Website
eine Website oder Installation, die tatsächlich gegenüber Besuchern, Kunden oder sonstigen Nutzern produktiv eingesetzt wird.

Staging- oder Testumgebung
eine nicht eigenständig produktiv eingesetzte Installation, die der Entwicklung, Prüfung, Fehleranalyse, Wartung oder Vorbereitung einer zugehörigen produktiven Website dient.

3. Open Source und GPL

3.1 Softwareprodukte des Anbieters können vollständig oder teilweise unter der GNU General Public License (GPL) oder einer anderen Open-Source-Lizenz bereitgestellt werden.

3.2 Für Bestandteile, die unter einer solchen Lizenz stehen, richten sich die Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Weitergabe nach der jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenz.

3.3 Diese EULA schränkt keine Rechte ein, die dem Kunden aufgrund einer anwendbaren Open-Source-Lizenz oder zwingender gesetzlicher Vorschriften zustehen.

3.4 Die Bezeichnungen „Lizenz“, „PRO-Lizenz“, „Lizenzpaket“ oder vergleichbare Begriffe beziehen sich insbesondere auf die vom Anbieter zusätzlich bereitgestellten kommerziellen Leistungen und nicht auf eine Einschränkung der Rechte, die sich aus einer anwendbaren Open-Source-Lizenz am Programmcode ergeben.

3.5 Zu diesen kommerziellen Leistungen können insbesondere gehören:

  • Lizenzschlüssel;
  • Aktivierungsdienste;
  • automatische Updates;
  • Updatezugänge;
  • Lizenzserver;
  • Support;
  • Kundenkonto-Funktionen;
  • bestimmte Downloads;
  • Dokumentationen;
  • sonstige lizenzbezogene oder produktbezogene Dienste.

4. Lizenzpakete und Aktivierungen

4.1 Der Umfang der kommerziellen Lizenzdienste ergibt sich aus dem jeweils erworbenen Lizenzpaket.

4.2 Ist ein Lizenzpaket beispielsweise für eine produktive Website vorgesehen, dürfen die mit diesem Lizenzpaket verbundenen Aktivierungs-, Update- und Supportleistungen für eine produktive Website verwendet werden.

4.3 Für zusätzliche produktive Websites ist ein entsprechend erweitertes oder weiteres Lizenzpaket erforderlich, sofern dort die kommerziellen Lizenzdienste des Anbieters genutzt werden sollen.

4.4 Die Anzahl der im jeweiligen Lizenzpaket enthaltenen Aktivierungen ergibt sich aus der Produktbeschreibung und der Bestellung.

4.5 Diese Regelungen beschränken keine weitergehenden Rechte am Programmcode, die sich aus einer anwendbaren Open-Source-Lizenz ergeben.

5. Staging- und Testumgebungen

5.1 Soweit in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist, darf zusätzlich zu einer lizenzierten produktiven Website eine zugehörige Entwicklungs-, Test- oder Staging-Umgebung für die kommerziellen Lizenzdienste genutzt werden.

5.2 Voraussetzung ist, dass die Umgebung

  • derselben Website beziehungsweise demselben Projekt dient;
  • nicht eigenständig produktiv genutzt wird und
  • ausschließlich Entwicklungs-, Test-, Wartungs- oder Vorbereitungszwecken dient.

5.3 Eigenständige Kundenprojekte, Shops, Microsites, Mandanten oder sonstige produktiv genutzte Websites gelten nicht als Staging- oder Testumgebung.

6. Lizenzschlüssel

6.1 Soweit für ein Produkt vorgesehen, erhält der Kunde einen individuellen Lizenzschlüssel oder einen vergleichbaren technischen Lizenznachweis.

6.2 Der Lizenzschlüssel kann insbesondere verwendet werden für

  • die Produktaktivierung;
  • die Zuordnung einer Website oder Installation;
  • die Prüfung des Aktivierungsumfangs;
  • automatische Updates;
  • Downloadzugänge;
  • die Zuordnung von Supportansprüchen.

6.3 Der Kunde hat den Lizenzschlüssel angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

6.4 Der Lizenzschlüssel darf nicht öffentlich zugänglich gemacht oder Dritten zur eigenständigen Nutzung der kommerziellen Lizenzdienste überlassen werden, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des erworbenen Lizenzpakets ist.

6.5 Diese Regelungen betreffen ausschließlich den Lizenzschlüssel und die daran geknüpften kommerziellen Dienste. Rechte zur Weitergabe von Open-Source-Programmcode bleiben unberührt.

7. Lizenzprüfung

7.1 Der Anbieter kann technische Maßnahmen einsetzen, um

  • Lizenzschlüssel zu validieren;
  • Aktivierungen zu verwalten;
  • Updateberechtigungen zu prüfen;
  • Supportansprüche zuzuordnen;
  • einen Missbrauch der Lizenzdienste zu verhindern.

7.2 Die Lizenzprüfung darf nicht dazu eingesetzt werden, Rechte einzuschränken, die dem Kunden unmittelbar aus einer anwendbaren Open-Source-Lizenz zustehen.

8. Laufzeit

8.1 Die Laufzeit der kommerziellen Lizenz-, Update- und Supportleistungen ergibt sich aus dem jeweils erworbenen Produkt- oder Lizenzpaket.

8.2 Während einer aktiven Laufzeit kann der Kunde die im jeweiligen Produktumfang enthaltenen zeitabhängigen Leistungen nutzen.

8.3 Nach Ablauf der kommerziellen Laufzeit endet grundsätzlich der Anspruch auf solche Leistungen wie

  • kommerzielle Updateversorgung;
  • automatische Updates;
  • Support;
  • bestimmte Lizenzserverfunktionen;
  • gegebenenfalls bestimmte Downloads oder Online-Dienste.

8.4 Eine bereits installierte Version der Software kann nach Ablauf des kommerziellen Lizenzpakets weiterhin verwendet werden, soweit dem keine technischen Voraussetzungen entgegenstehen und dies nach den für den Programmcode geltenden Lizenzbedingungen zulässig ist.

8.5 Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere gesetzliche Ansprüche auf erforderliche Aktualisierungen, bleiben unberührt.

9. Updates

9.1 Während einer kommerziellen Updateberechtigung stellt der Anbieter die für das jeweilige Produkt und Lizenzpaket vorgesehenen Updates zur Verfügung.

9.2 Updates können insbesondere enthalten:

  • Fehlerbehebungen;
  • Sicherheitsanpassungen;
  • technische Weiterentwicklungen;
  • Kompatibilitätsanpassungen;
  • Änderungen vorhandener Funktionen;
  • neue Funktionen.

9.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, jede ältere Softwareversion dauerhaft kommerziell weiterzuentwickeln oder zu unterstützen.

9.4 Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Aktualisierungspflichten unberührt.

Soweit gesetzlich erforderlich, stellt der Anbieter Verbrauchern während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen einschließlich erforderlicher Sicherheitsaktualisierungen bereit und informiert sie hierüber.

10. Nichtinstallation von Updates

10.1 Kunden wird empfohlen, bereitgestellte Sicherheits- und Funktionsupdates zeitnah zu installieren.

10.2 Bei Verbrauchern bestimmen sich die Folgen einer nicht installierten erforderlichen Aktualisierung nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

10.3 Insbesondere bleiben die gesetzlichen Anforderungen an die Information des Verbrauchers über die Verfügbarkeit einer Aktualisierung und die möglichen Folgen einer unterlassenen Installation unberührt.

11. Änderungen an der Software

11.1 Der Anbieter kann Softwareprodukte im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen weiterentwickeln.

11.2 Änderungen können insbesondere erforderlich sein aufgrund

  • technischer Weiterentwicklungen;
  • Änderungen von WordPress oder WooCommerce;
  • Sicherheitsanforderungen;
  • gesetzlicher Anforderungen;
  • geänderter Schnittstellen oder APIs;
  • notwendiger Fehlerbehebungen.

11.3 Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen an dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten nur unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen.

11.4 Soweit gesetzlich erforderlich, werden Verbraucher über entsprechende Änderungen rechtzeitig und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informiert.

11.5 Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern wegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit bleiben unberührt.

12. Support

12.1 Support wird im Umfang des jeweils erworbenen Support- oder Lizenzpakets erbracht.

12.2 Support kann insbesondere Hilfestellungen umfassen zur

  • Installation;
  • Aktivierung;
  • Nutzung;
  • Konfiguration;
  • technischen Fehleranalyse

der Software des Anbieters.

12.3 Nicht Bestandteil des regulären Supports sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart,

  • individuelle Programmierungen;
  • individuelle Designanpassungen;
  • Serveradministration;
  • Datenmigrationen;
  • Datenrettung;
  • Einrichtung oder Reparatur fremder Plugins oder Themes;
  • allgemeine Website-Betreuung;
  • rechtliche Beratung;
  • steuerliche Beratung.

12.4 Ein möglicher Konflikt mit Drittsoftware kann im Rahmen des vereinbarten Supports analysiert werden.

Ein Anspruch auf Änderung, Reparatur oder Anpassung fremder Software besteht nicht.

13. Technische Voraussetzungen

13.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine geeignete technische Umgebung für die Software bereitzustellen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Anbieter bereitgestellt wird.

13.2 Zu den technischen Voraussetzungen können insbesondere gehören:

  • WordPress;
  • WooCommerce;
  • PHP;
  • Datenbank;
  • Webserver;
  • SSL;
  • Cron-System;
  • E-Mail-Versand;
  • Browser;
  • sonstige benötigte Erweiterungen oder Dienste.

13.3 Die jeweils unterstützten technischen Voraussetzungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung oder Dokumentation.

13.4 Eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit mit jeder denkbaren Kombination aus WordPress, WooCommerce, Plugins, Themes, Servern und sonstiger Drittsoftware wird nicht geschuldet.

13.5 Zwingende gesetzliche Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.

14. Datensicherung

14.1 Vor Installation, Update, Migration oder wesentlichen Konfigurationsänderungen soll der Kunde angemessene Sicherungskopien seiner Website, Datenbank und sonstigen relevanten Daten erstellen.

14.2 Soweit zumutbar, wird empfohlen, wesentliche Updates zunächst in einer geeigneten Test- oder Staging-Umgebung zu prüfen.

15. Missbrauch kommerzieller Lizenzdienste

15.1 Unzulässig ist insbesondere die missbräuchliche Nutzung der technischen Lizenz-, Aktivierungs-, Update- und Supportinfrastruktur des Anbieters.

15.2 Insbesondere ist es unzulässig,

  • fremde Lizenzschlüssel unbefugt zu verwenden;
  • einen Lizenzschlüssel öffentlich zugänglich zu machen;
  • Aktivierungs- oder Lizenzsysteme zu manipulieren;
  • technische Aktivierungslimits der kommerziellen Lizenzdienste unberechtigt zu umgehen;
  • die Lizenzserver oder sonstige Systeme des Anbieters anzugreifen oder unangemessen zu belasten;
  • unbefugt auf fremde Kunden- oder Lizenzdaten zuzugreifen.

15.3 Diese Regelungen beschränken keine Rechte am Programmcode, die sich aus Open-Source-Lizenzen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.

16. Drittkomponenten

16.1 Die Software kann Bestandteile, Bibliotheken, Frameworks oder sonstige Inhalte Dritter enthalten.

16.2 Für diese Bestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Rechteinhaber.

16.3 Soweit diese Lizenzbedingungen weitergehende Rechte einräumen oder abweichende Pflichten vorsehen, gehen sie für den jeweiligen Bestandteil vor.

17. Marken, Produktnamen und Logos

17.1 Marken, Logos, Produktnamen, Unternehmenskennzeichen und sonstige Kennzeichen des Anbieters verbleiben beim Anbieter beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.

17.2 Der Erwerb oder die Nutzung der Software räumt keine allgemeine Berechtigung zur Nutzung solcher Kennzeichen für eigene Produkte oder Dienstleistungen ein.

17.3 Gesetzlich zulässige beschreibende oder hinweisende Verwendungen bleiben unberührt.

18. Dokumentationen und sonstige Inhalte

18.1 Dokumentationen, Handbücher, Grafiken, Schulungsunterlagen, Videos, Texte und sonstige Inhalte können unabhängig vom Programmcode urheberrechtlich geschützt sein.

18.2 Der Kunde darf diese Inhalte im für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlichen Umfang verwenden.

18.3 Eine darüber hinausgehende eigenständige kommerzielle Verwertung oder Weiterveröffentlichung bedarf einer entsprechenden Berechtigung.

18.4 Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

19. Technische Daten bei Lizenzprüfung

19.1 Bei Aktivierung, Lizenzprüfung, Updateprüfung oder Support können technische Daten verarbeitet werden.

19.2 Hierzu können abhängig vom jeweiligen Produkt insbesondere gehören:

  • Lizenzschlüssel oder Lizenzkennung;
  • Domain beziehungsweise Website-URL;
  • Aktivierungsstatus;
  • Plugin-Version;
  • WordPress-Version;
  • WooCommerce-Version;
  • PHP-Version;
  • technische Statusinformationen;
  • Zeitpunkt der Aktivierung oder Lizenzprüfung.

19.3 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Anbieters verarbeitet.

19.4 Es sollen nur solche Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.

20. Sperrung kommerzieller Lizenzdienste

20.1 Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Missbrauch von Lizenzschlüsseln, Kundenkonten oder der technischen Infrastruktur, kann der Anbieter die hiervon betroffenen kommerziellen Dienste vorübergehend einschränken, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

20.2 Dies kann insbesondere der Fall sein bei

  • öffentlich bekannt gewordenen Lizenzschlüsseln;
  • erheblicher unberechtigter Mehrfachnutzung der kommerziellen Lizenzdienste;
  • Manipulation des Lizenzsystems;
  • Angriffen auf die technische Infrastruktur;
  • betrügerischer oder sonstiger missbräuchlicher Nutzung.

20.3 Soweit möglich und zumutbar, erhält der Kunde Gelegenheit zur Klärung oder Abhilfe.

20.4 Bei akuten Sicherheitsrisiken oder offensichtlich missbräuchlichem Verhalten kann eine sofortige vorläufige Sperrung erfolgen.

20.5 Rechte am Programmcode aus einer anwendbaren Open-Source-Lizenz bleiben hiervon unberührt.

21. Verbraucherrechte

21.1 Ist der Kunde Verbraucher, bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Rechte unberührt.

21.2 Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen über digitale Produkte, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen, Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz.

21.3 Eine kommerzielle Begrenzung von Update- oder Supportleistungen schränkt zwingende gesetzliche Ansprüche eines Verbrauchers nicht ein.

22. Mängel und Haftung

22.1 Mängelrechte und Haftung richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

22.2 Diese EULA enthält keine darüber hinausgehende Einschränkung gesetzlicher Verbraucherrechte.

23. Keine Rechts- oder Steuerberatung

23.1 Softwareprodukte des Anbieters können technische Funktionen bereitstellen, die bei der Abwicklung rechtlicher, steuerlicher, datenschutzrechtlicher oder organisatorischer Prozesse unterstützen.

23.2 Die Software stellt keine individuelle Rechts-, Datenschutz- oder Steuerberatung dar.

23.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die rechtlichen Anforderungen seines konkreten Einsatzbereichs eigenständig zu prüfen oder fachkundig prüfen zu lassen.

24. Änderungen dieser EULA

24.1 Geänderte Fassungen dieser EULA gelten grundsätzlich für zukünftige Verträge und Lizenzpakete.

24.2 Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, soweit sie wirksam vereinbart werden oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.

24.3 Zwingende Verbraucherrechte und Rechte aus Open-Source-Lizenzen können durch eine Änderung dieser EULA nicht eingeschränkt werden.

25. Verhältnis zu den AGB

25.1 Ergänzend zu dieser EULA gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

25.2 Insbesondere Vertragsschluss, Zahlung, Widerruf, allgemeine Mängelrechte, Haftung, Datenschutz, Rechtswahl und Gerichtsstand richten sich nach den AGB, soweit diese EULA keine speziellere Regelung enthält.

25.3 Bei Widersprüchen zwischen den AGB und dieser EULA gelten für Fragen der Softwarenutzung, Lizenzaktivierung, Aktivierungsgrenzen, Updates und des Supports die spezielleren Regelungen dieser EULA.

26. Anwendbares Recht

26.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

26.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

27. Gerichtsstand

27.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

27.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

28. Schlussbestimmungen

28.1 Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

28.2 Sollte eine Regelung dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

28.3 Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026